Entlastungsbeitrag für Angehörige

Entlastungsbeitrag für Angehörige

Jetzt mehr zur Pflegehilfe und Leistung des Entlastungsbeitrags erfahren und den Antrag noch heute downloaden.

Entlastungsbeitrag für pflegende Angehörige

Was ist das und wie können Sie ihn nutzen? 

Pflegende Angehörige leisten Tag für Tag einen unschätzbaren Beitrag zur Versorgung ihrer Liebsten. Oft übernehmen sie die Pflege zusätzlich zum eigenen Alltag, Beruf und familiären Verpflichtungen – mit viel Engagement, aber auch unter hoher Belastung. Um pflegende Angehörige zu unterstützen, gibt es in Deutschland verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Eine davon ist der sogenannte Entlastungsbeitrag.
Um selbst als pflegender Angehöriger den Entlastungsbeitrag als Haushaltshilfe für die häusliche Pflege vom Familienmitglied in Anspruch nehmen zu können, ist eine Anerkennung bei den Pflegekassen notwendig!
 

Um als anerkannter Alltagshelfer in der häuslichen Pflege tätig zu werden, sollten Sie: 

  • Eine Basisqualifikation im Umfang von mindestens 40 Stunden absolvieren, die Inhalte wie Kommunikation, Umgang mit Demenz, Erste Hilfe und rechtliche Grundlagen umfasst.
  • Ein Praktikum in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung absolvieren, um praktische Erfahrungen zu sammeln.
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen sowie vorlegen.
  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung erbringen.
  • Ein Konzept zur Qualitätssicherung erstellen, insbesondere wenn Sie selbstständig tätig sein möchten.

 

Ausbildungsangebote 

Es gibt verschiedene Bildungseinrichtungen, die entsprechende Qualifikationen anbieten: 

  • Online Pflege Akademie (OPA): Bietet eine kombinierte Ausbildung zur Betreuungskraft und zum Pflegehelfer an. Online Pflege Akademie
  • HELP Akademie: Bietet eine Ausbildung zur Seniorenassistenz mit Zertifikat an, die bundesweit anerkannt ist. Help Akademie

 

Unsere Tipps für den Einstieg 

  • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt über anerkannte Anbieter und regionale Besonderheiten.
  • Nutzen Sie Online-Kurse für die theoretische Ausbildung und absolvieren Sie das Praktikum in einer lokalen Pflegeeinrichtung.
  • Erstellen Sie ein detailliertes Konzept für Ihre Dienstleistungen, um die Anerkennung zu erleichtern.

 Verpassen Sie keine wichtigen Leistungen! 

Sie haben einen Pflegegrad von 1 oder höher? Dann nutzen Sie Ihr Recht auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel in einer kostenlosen Pflegebox. Damit erhalten Sie alles, was Sie in einem Alltag in der Pflege für ein hygienisches Umfeld benötigen.

Was ist der Entlastungsbeitrag? 

Der Entlastungsbeitrag ist eine zweckgebundene finanzielle Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von monatlich 131 Euro, die Versicherten mit einem Pflegegrad ab Stufe 1 zur Verfügung steht. Der Betrag ist nicht direkt auszahlbar, sondern kann ausschließlich für bestimmte zugelassene Leistungen verwendet werden, die der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person dienen. Diese Pflegeleistung ist besonders für Angehörige eine wichtige Unterstützung in der täglichen Pflege.

 

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbeitrag? 

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die in häuslicher Umgebung – also zu Hause – gepflegt werden. Dabei ist es nicht relevant, ob die Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer erfolgt. Wichtig ist lediglich, dass die Pflege nicht vollstationär, sondern im häuslichen Umfeld stattfindet. 

 

Wofür kann der Entlastungsbeitrag verwendet werden? 

Der Entlastungsbeitrag kann für eine Vielzahl von Leistungen eingesetzt werden, die sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Angehörigen unterstützen. Nachstehend finden Sie eine kompakte Übersicht!

  1. Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger:
    • Betreuung durch anerkannte Betreuungsdienste (stundenweise Betreuung bei Demenz)
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung, Einkaufshilfe)
    • Tages- oder Nachtpflege
  2. Unterstützung im Alltag des Pflegebedürftigen:
    • Angebote von Nachbarschaftshilfe (wenn diese anerkannt sind)
    • Begleitdienste zu Arztterminen oder bei Behördengängen
  3. Entlastung bei der Organisation und Durchführung der Pflege:
    • Pflegebegleitende Unterstützung durch geschulte Alltagsbegleiter
    • Hilfe bei der Strukturierung des Pflegealltags

Wichtig: Die Anbieter dieser Leistungen müssen zugelassen oder durch die Pflegekasse anerkannt sein. Nur dann ist eine Abrechnung über den Entlastungsbeitrag bei der Pflegekasse vom Pflegebedürftigen möglich. 

 

Was passiert, wenn der Beitrag nicht genutzt wird? 

Der monatliche Entlastungsbeitrag von 131 Euro wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss aktiv durch Abrechnung eingereichter Rechnungen oder durch direkte Abrechnung mit dem Anbieter genutzt werden. Wird der Betrag in einem Monat nicht ausgeschöpft, verfällt er jedoch nicht sofort, sondern kann in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Unverbrauchte Beträge aus dem Vorjahr können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. 

 

So beantragen Sie den Entlastungsbeitrag 

Der Entlastungsbeitrag muss nicht gesondert beantragt werden, da er ab Pflegegrad 1 automatisch zusteht. Wichtig ist jedoch, dass Sie die entsprechenden Leistungen über zugelassene Anbieter in Anspruch nehmen und die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Alternativ rechnen viele Dienstleister auch direkt mit der Pflegekasse ab, was Zeit und Aufwand spart.

Ein Tipp: Viele Pflegestützpunkte oder Pflegeberater bieten Unterstützung bei der Auswahl passender Anbieter und helfen bei der Abrechnung mit der Pflegekasse. Den Entlastungsbeitrag für Angehörige noch heute sichern.

 

Eine wichtige Unterstützung für den Pflegealltag 

Der Entlastungsbetrag für Angehörige ist ein hilfreiches Instrument sowie Pflegeleistung, um pflegende Angehörige zu entlasten und gleichzeitig die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person zu erhöhen. Er ermöglicht kleine Auszeiten, gibt Freiräume für Erledigungen oder Erholung und trägt dazu bei, dass die Pflege zu Hause möglichst lange aufrechterhalten werden kann. Wer sich rechtzeitig informiert und die Möglichkeiten ausschöpft, kann den Pflegealltag deutlich leichter gestalten.

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Sie sind selbst pflegebedürftig oder wollen durch eine private Situation im Umfeld mehr zur Pflege erfahren? Ihnen stehen bei unserem Partner kostenlose Online-Pflegekurse zur Verfügung, die von den Krankenkassen in den Kosten ohne Formalitäten übernommen werden.

Die drei beliebtesten Pflegekurse sind:

  • Grundlagen der häuslichen Pflege
  • Wohnformen und Pflege im Alter
  • Alzheimer & Demenz in der Pflege
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